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Der Prozess der fortlaufenden Verbesserung dient dazu, die Arbeit und ihre Qualität von der Idee/Intention über die Ausführung zu überprüfen und konkrete Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen zu initiieren (siehe hierzu die Ausführungen in den übergeordneten Anforderungen).
Durch den Prozess der fortlaufenden Verbesserung soll im IFD folgendes gewährleistet werden:
die Konformität der durchzuführenden Dienstleistungen,
eine hohe Kundenzufriedenheit,
die wirksame Umsetzung der Maßnahmen,
das Erkennen des Bedarfs an Verbesserungen,
die Vermeidung von Ressourcenverschwendung sowie
die interne Verbesserung der Zufriedenheit, der Kreativität und der Zusammenarbeit der Mitarbeiter*innen.
Im internen Audit erkannte Veränderungsbedarfe fließen in den Prozess der fortlaufenden Verbesserung ein.
Im Prozess der fortlaufenden Verbesserung können zum Beispiel folgende Themen betrachtet werden:
Zielvereinbarungen,
Beschwerdemanagement,
Kundenbefragungen,
Fortbildungsbedarfe der Mitarbeiter*innen,
Fortbildungsbewertungen,
Klifd-Controlling
Anregungen aus
Teamsitzungen,
Workshops,
Fachgesprächen,
regionalen Koordinierungsausschüssen und
sonstigen Gremien.
Erkannte Veränderungsbedarfe an das QM-System KASSYS werden vom IFD der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes mitgeteilt. Diese fließen ggf. in den Regelkreislauf auf Landesebene ein, von dort ggf. auf die Bundesebene.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.