3.2.5.8 Psychosoziale Betreuung und Krisenintervention

.

Länderspezifische Anforderungen

IFD in Westfalen-Lippe

Das Ziel der psychosozialen Betreuung durch IFD in Westfalen-Lippe ist die Unterstützung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung und des jeweiligen betrieblichen Umfeldes bei der Lösung von behinderungsbedingten Arbeitsproblemen. Die IFD handeln nicht im alleinigen Interesse einer Seite, sondern allparteilich. Insofern lässt sich die psychosoziale Betreuung als Begleitung der relevanten Akteurinnen und Akteure verstehen.

Zur Vorgehensweise in der psychosozialen Begleitung gehört:

  • Klärung der (unterschiedlichen) Problemsichtweisen, Interessen und Ziele der beteiligten Akteurinnen und Akteure,

  • Vereinbarung kongruenter Ziele, die von den Beteiligten akzeptiert werden; auf dem Weg zur Zielerreichung sind Teilziele und ein angemessener zeitlicher Rahmen abzustimmen,

  • Durchführung der vereinbarten Maßnahmen,

  • wird das Ziel nicht erreicht: Vereinbarung neuer, realistischerer Ziele unter Einbezug der neuen bzw. bisher erreichten Ziele,

  • ist das Ziel erreicht: Information der Beteiligten, Abschluss und Dokumentation.

Krisensituationen sind durch die Zuspitzung eines Problems oder eines langwierigen Konflikts gekennzeichnet. Krisenintervention beinhaltet eine intensivierte, zeitlich eng umrissene/begrenzte psychosoziale Begleitung. Die IFD-Fachkraft bietet durch rasches Handeln die notwendigen Hilfen an, um mögliche negative Konsequenzen für die beteiligten Akteurinnen und Akteure abzuwenden.

Die psychosoziale Betreuung schließt auch die fachdienstliche Betreuung während einer Wiedereingliederung der Beschäftigten/des Beschäftigten nach Krankheit mit ein.
Die IFD-Fachkraft berücksichtigt im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX die vorrangige Zuständigkeit seiner Beteiligung durch den zuständigen Rehabilitationsträger, insbesondere die der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe Kapitel 2.2.2 Beauftragung durch Rehabilitationsträger).
Der IFD in Westfahlen-Lippe kann im Einzelfall nachrangig durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit beauftragt werden.

Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis der Psychosozialen Betreuung und Krisenintervention in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

.

Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente des LWL:

Keine Dokumente vorhanden.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.