3.5 Maßnahmen zur Qualitätssteuerung

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Länderspezifische Anforderungen

Individuelle Unterstützungsprozesse

Aufgrund der oftmals sehr differenzierten Fragestellungen ist es erforderlich, maßgeschneiderte Lösungen gemeinsam mit dem behinderten Menschen und ggf. weiteren Beteiligten (z. B. Arbeitgeber, WfbM, Schule, andere Auftraggeber etc.) zu erarbeiten.
Da das Ziel des individuellen Unterstützungsprozesses durch den Auftraggeber bereits festgelegt ist, wird gemeinsam erarbeitet, welche Schritte sinnvoll erscheinen, um dieses Ziel zu erreichen.

Das schriftliche Festhalten dieser gemeinsam erarbeiteten Lösung im Einzelfall in der „gemeinsamen Aufgabenplanung“ erlaubt die eigene Überprüfung der Ziele und damit die Selbstreflexion der Fachkräfte, damit die eigene Arbeit permanent verbessert werden kann.
In der „gemeinsamen Aufgabenplanung“ wird festgelegt (und im Indikationsfeld „Zielvereinbarung/Verlauf“ festgehalten), welcher der Beteiligten welche Schritte durchführt. Um die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen maximal zu unterstützen, werden diese hierbei im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbezogen.
Im Schwerpunkt Übergang Schule-Beruf wird die „gemeinsame Aufgabenplanung“ in der Berufswegekonferenz erarbeitet. Hier wird auch die Durchführung der Standardelemente geplant (siehe Kapitel 3.2.4).

Um diese Vereinbarung für alle Beteiligten verständlich zu halten, gilt allgemein:

  • So viele Details wie nötig, so wenige Details wie möglich.

  • Die Schritte werden aktiv formuliert („mit dem Arbeitgeber sprechen“ anstatt „Arbeitgebergespräche“).

  • Die chronologische Reihenfolge wird eingehalten (wenn vorhanden).

Diese gemeinsame Aufgabenplanung ist Bestandteil aller Berichte und wird daher von der Datendokumentationssoftware in diese eingemischt.
Die Anforderungen aus dem Kapitel Dokumentation bezüglich der anderen Indikationsfelder sind ebenfalls zu beachten (siehe Kapitel 2.4.2).

Die Ausführung der Leistungen im Rahmen der individuellen Unterstützungsprozesse sind jeweils in den entsprechenden Kapiteln detailliert beschrieben.
Siehe hierzu Kapitel

  • 3.2.1 Sicherung,

  • 3.2.2 Vermittlung,

  • 3.2.3 Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt,

  • 3.2.4 Übergang Schule-Beruf,

  • 3.2.5 Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX (3.2.5.1 – 3.2.5.10),

  • 3.2.6 Regionale Sonderprogramme.

Information und Beratung der Arbeitgeber

Sofern die Information und Beratung des Arbeitgebers einem individuellen Unterstützungsprozess zuzuordnen ist, sind die Ausführungen der Leistungen jeweils den einschlägigen Kapiteln zu entnehmen. Dies trifft insbesondere auf folgende Kapitel zu:

  • 3.2.5.7 Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung
    und

  • 3.2.5.9 Ansprechpartner für Arbeitgeber und Leistungen abklären.

-Baustelle-
Die Maßnahmen zur Qualitätssteuerung des Kernprozesses „Information und Beratung der Arbeitgeber“ im Rahmen der Beteiligung der IFD als einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) werden durch das LVR-Inklusionsamt bzw. das LWL-Inklusionsamt Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert.

Beteiligung im Verwaltungsverfahren

Die Ausführung der Leistungen in der Beteiligung im Verwaltungsverfahren sind in den Kapiteln 3.4.1 „Fachdienstliche Stellungnahmen“ und 3.4.3 „Einschaltung des IFD im Kündigungsschutzverfahren“ detailliert beschrieben.

 

IFD in Westfalen-Lippe

Zur Sicherstellung der Dokumenten- und Datenqualität der IFD-Fachkräfte prüft die IFD-Teamleitung monatlich und nach Stichprobe die in KlifdWeb eingepflegten Daten.

Den Berichten kommt bei der Dokumentation der Einzelfallarbeit in den IFD dabei eine zentrale Funktion zu. Daher überprüft die Teamleitung diese zu den folgenden Punkten:

  • Formale Aspekte:

    • prägnant und ohne Redundanzen formuliert

    • verständlich und nachvollziehbar dargestellt,

    • Anforderungen des allgemeinen Schriftverkehrs werden erfüllt.

  • Inhaltliche Aspekte:

    • Zielgruppenzugehörigkeit

      • Eingangsvoraussetzungen (z. B. Arbeitsplatz, Nachweis der Behinderung),

      • besonderer Bedarf (z. B. nach § 192 Absatz 2 SGB IX).

    • standardgemäße Durchführung der Betreuung (KASSYS, allgemeine Beratungsstandards)

    • Beteiligung notwendiger Kooperationspartner

Nach Absprache mit der zuständigen Fachkoordination können fehlerhafte Anfangsberichte gelöscht und durch eine korrigierte Version ersetzt werden. Im Bedarfsfall sind geeignete Maßnahmen mit der Fachkoordination abzustimmen, damit die Standards bei der Berichterstellung erfüllt werden.

Bei Fachdienstlichen Stellungnahmen stellt die Teamleitung durch geeignete Maßnahmen sicher, dass diese den allgemeinen Anforderungen (Nutzung der korrekten Formulare, Einhaltung der Fristen, Gewährleistung der Verständlichkeit, Beachtung allgemeiner Rechtschreibregelungen, Neutralität etc.) entspricht.

Im Bereich Übergang Schule-Beruf gleicht die Teamleitung die Dateneingaben in KlifdWeb mit den Angaben in der Quartalsabrechnung KAoA-STAR ab und korrigiert diese bei Bedarf.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.