3.3.1.1 Art der Behinderung und die Auswirkungen am Arbeitsplatz

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Länderspezifische Anforderungen

Zusätzlich hält der IFD einen Fachdienst für Blinde und Sehbehinderte Menschen und für Gehörlose und Hörbehinderte Menschen vor. Ebenso einen Fachdienst für Hörbehindertentechnik


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.