3.5 Maßnahmen zur Qualitätssteuerung

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Länderspezifische Anforderungen

Im Grundvertrag zur Beauftragung der Integrationsfachdienste nach § 109 aF. SGB IX einschließlich der Änderungsverträge sind die jeweiligen Kriterien für die Qualitätssteuerung formuliert.
Die Fachberaterinnen und Fachberater des IFD werden regelmäßig auditiert, sowohl intern als auch extern.
Der Bereich Übergang Schule Beruf ist nach AZAV zertifiziert.

Es finden Dienstberatungen für alle Fachberaterinnen und Fachberater statt sowie regelmäßige Teamsitzungen an den Standorten mit der Teamleitung. Jährliche Personalgespräche bieten die Möglichkeit der Reflektion und des Feedbacks.

Es werden anlassbezogene Arbeitsgruppen gebildet.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.

Festlegungen sind in Ergebnisprotokollen festzuhalten.

In der AG Zertifizierung werden für den Bereich ÜSB einheitliche Formblätter entwickelt.
Gleiches gilt für die AG Dokumente und den Bereich Sicherung & Vermittlung.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.