2.3.2 Anforderungen an Träger, IFD-Strukturen und Supervision
.
Länderspezifische Anforderungen
Gemäß >Rahmenvereinbarung über die Aufgaben eines Integrationsfachdienstes< liegen die Dienst- und Fachaufsicht über die IFD Berater:innen beim jeweiligen Träger.
Regelungen zur BEauftragung im EInzelfall erfolgen fachbereichsspezifisch-
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.