2.2.2 Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger

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Länderspezifische Anforderungen

Die Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger erfolgt nach seinen Maßgaben (Dauer, Umfang, Dokumentation). 

Alle Aufträge durch Rehabilitationsträger werden vom Integrationsfachdienst in der Datenbank IFDoQu mit Angabe des Leistungsentgeltes dokumentiert, um zur Darstellung und Evaluierung des Gesamtergebnisses aller IFD-Leistungen in der BIH-Statistik (vgl. 4.1.2 BIH- Statistik und 4.2.1 Ergebnisbewertung) einbezogen zu werden. 

Anforderungen zur Dokumentation sind geregelt und detailliert ausgeführt: 

Anforderungen zur Dokumentation  

Deren jeweils gültige Fassung ist im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Als Überblick zur differenzierten Beauftragung durch Rehabilitationsträger steht im IFD Portal die Matrix Beauftragung durch Leistungsträger und ihre Dokumentation in IFDoQu zur Verfügung.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.