4.2.1.1 Überprüfung Zielerreichung

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Länderspezifische Anforderungen

Was den Einzelfall anbetrifft ist die Zielerreichung einer der Gradmesser für die Wirksamkeit der Beauftragung bzw. Aktivität des Integrationsfachdienstes. Sie hält fest, ob die beauftragte Maßnahme zum Erfolg geführt hat oder gegebenenfalls verlängert oder angepasst werden muss.
Ein Fazit und Aussagen zur Zielerreichung enthält der Abschlussbericht an den Auftraggeber und ist damit Grundlage für eine Ergebnisbewertung.

Bei Begleitungsmaßnahmen durch das LWV-Integrationsamt ist es erforderlich, im Abschlussbericht auf die zu Beginn der Begleitung dargelegten Ziele Bezug zu nehmen und eine prägnante Aussage zu treffen, ob die Ziele erreicht oder nicht erreicht wurden. Dies ist kurz zu erläutern.

Für den gesamten Dienst wird die jährliche Zielerreichung auf Basis der Dienstleistungsvereinbarung im Jahresgespräch erörtert.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation im Abschlussbericht im Einzelfall sollte Aussagen über die Zielerreichung im dafür vorgesehenen Textfeld enthalten.
Wird eine Folgeanmeldung initiiert, so ist darin auf den Zielerreichungsgrad der bisherigen Begleitung Bezug zu nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Ziele nicht erreicht werden konnten oder auch, wenn sich die Zielstellung geändert hat.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.