4.2.1.3 Beschwerdemanagement

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Länderspezifische Anforderungen

Ein Beschwerdemanagement und der Prozess der Beschwerdebearbeitung sind im Integrationsfachdienst zu definieren.

 

Die inhaltliche Bewertung eines Beschwerdefalles durch die Leitung des Integrationsfachdienstes hat zunächst zu unterscheiden, ob eine Beschwerde bezüglich struktureller Aspekte (übergeordnete Fragen, den IFD und sein Setting betreffend) erfolgt ist oder es um einen Einzelfall geht.

Im betreffenden Einzelfall ist die Einschaltung des Leitungsträgers zu prüfen.

Bei einer Beschwerde struktureller Art, in der z.B. die Beauftragung als solche, das Setting, das Management, der Datenschutz etc. tangiert sind, erfolgt eine kurzfristige Information des zuständigen Leistungsträgers oder des LWV-Integrationsamtes. 

Geht ein Beschwerdefall über den Integrationsfachdienst beim LWV-Integrationsamt ein, so wird  gemäß der bestehenden Dienstanweisung im LWV eine Klärung und Bewertung unter Einbezug des IFD vorgenommen.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.