2.2.5 Regionale Vereinbarungen
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In Nordrhein-Westfalen gibt es auf Landesebene Vereinbarungen, welche die IFD-Aufgaben des § 193 Absatz 2 SGB IX für bestimmte im Gesetz genannte oder weitere Zielgruppen konkretisieren oder über das im Gesetz dargestellte Aufgabenspektrum hinausgehend erweitern.
Diese Vereinbarungen sind:
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 01.07.2014,
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des LVR und LWL vom 01.04.2016,
Vereinbarung der Landesakteure zur Umsetzung von STAR im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA“ (Verwaltungsvereinbarung KAoA-STAR vom August 2020):
KAoA-STAR stellt im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss" sicher, dass in Nordrhein-Westfalen alle jungen Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarf Zugang zu einer, ihre besonderen Bedarfe berücksichtigenden, vertieften Beruflichen Orientierung erhalten. KAoA-STAR ermöglicht eine behinderungsspezifische Umsetzung von „Kein Abschluss ohne Anschluss",Landschaftsverbandsinterne Regelungen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe-Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ bzw. „LWL-Budget für Arbeit“.
Neben landesweit geltenden Vereinbarungen über eine Erweiterung der IFD-Zielgruppen und IFD-Aufgaben gibt es landschaftsverbandsspezifische Programme, welche nur für den jeweiligen Verbandsbereich Gültigkeit haben. Dies können jederzeit durch weitere – zeitlich befristete Modellprojekte – erweitert oder geändert werden.
Für den Landschaftsverband Rheinland gilt folgende Erweiterung der IFD-Aufgaben und -Zielgruppen:
LVR-interne Absprache mit dem Fachbereich Eingliederungshilfe über die IFD-Beteiligung im Programm „Zuverdienst“ der Eingliederungshilfe.
Für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gilt folgende Erweiterung der IFD-Aufgaben und -Zielgruppen:
LWL-Konzept für den Bereich „Übergang Psychiatrie“,
LWL-interne Vereinbarung mit der LWL-Behindertenhilfe für die Beauftragung von Integrationsfachdiensten (IFD) im Rahmen des LWL-Zuverdienstes,
LWL-interne Vereinbarung mit der LWL-Abteilung für soziales Entschädigungsrecht über die Beauftragung von Integrationsfachdiensten im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes.
Neben den landes- oder landschaftsverbandsweit geltenden Vereinbarungen existieren bilaterale Vereinbarungen zwischen einzelnen regionalen IFD-Trägern und regionalen Dritten (z. B. zugelassene kommunale Träger der Arbeitsvermittlung).
Die IFD-Träger berücksichtigen, dass diese Vereinbarungen nur mit Zustimmung des jeweiligen Inklusionsamtes abgeschlossen werden können.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: Stand: 01.07.2014,
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des LVR und LWL, Stand: 01.04.2016.
Vereinbarung der Landesakteure zur Umsetzung von STAR im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA“, Stand: August 2020
Dokumente des LVR:
Landschaftsverbandsinterne Verwaltungsabsprachen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe und Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“
Richtlinien „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion, Stand: Dezember 2021
Interne Umsetzungshilfe über die IFD-Beteiligung im Rahmen des Programms „Zuverdienst“
Dokumente des LWL:
Landschaftsverbandsinterne Verwaltungsabsprachen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe und Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LWL-Budget für Arbeit“.
Richtlinien „LWL-Budget für Arbeit“, Stand: 06.10.2017
Konzept „Übergang Psychiatrie“, Stand: Oktober 2014
Interne Vereinbarung für die Beauftragung von Integrationsfachdiensten im Rahmen des LWL-Zuverdienstes
Interne Vereinbarung über die Beauftragung von Integrationsfachdiensten im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.