3.1.2 Qualifizierte Beratung

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Länderspezifische Anforderungen

Das LVR-Inklusionsamt und das LWL-Inklusionsamt Arbeit beauftragen und finanzieren die IFD für die qualifizierte Beratung im Rahmen ihrer Strukturverantwortung für die IFD. Eine schriftliche Einzelfallbeauftragung ist nicht erforderlich; die Beauftragung erfolgt im konkludenten Verfahren (siehe Kapitel 2.2.1).

Entsprechend der vorherigen Klärung gemäß Kapitel 3.1.1 werden in der qualifizierten Beratung Menschen beraten, die zur Zielgruppe des IFD gehören.

Mögliche Themen der qualifizierten Beratung:

  • Klärung der Arbeitsweise und Rolle des IFD,

  • Klärung der behinderungsspezifischen Zuständigkeit,

  • Vertrauensaufbau, Kontakt zur Klientin/zum Klienten halten,

  • Ermitteln bzw. Aufzeigen des möglichen Netzwerks bzw. Helfersystems außerhalb der IFD Zuständigkeit,

  • Darstellung möglicher Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern,

  • Unterstützung bei der Antragstellung (z. B. SB-Ausweis, LTA-Antrag etc.),

  • Information über Nachteilsausgleiche,

  • Darstellung weiterer Lösungsmöglichkeiten,

  • Informationen zu Auswirkungen einer Erkrankung bzw. Behinderung.

Mögliche Inhalte der Zielklärung für den individuellen Unterstützungsprozess:

  • gesundheitliche Anamnese,

  • berufliche Anamnese,

  • Anliegen und Auftrag klären,

  • Das vorläufige Ziel der Betreuung vereinbaren und die Zielvereinbarung festhalten.

Mögliche Maßnahmen zur Klärung des Auftraggebers für den individuellen Unterstützungsprozess:

  • Unterstützung bei notwendigen Anträgen zur Ermittlung des Auftraggebers,

  • Kommunikation mit möglichen Auftraggebern.

Der in den übergeordneten Anforderungen genannte Beratungszeitraum von maximal 3 Monaten beginnt ab dem Beratungsbeginn. Nach begründetem Antrag kann die zuständige IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes bzw. die IFD-Fachkoordination des LWL-Inklusionsamtes Arbeit eine Verlängerung der qualifizierten Beratung gewähren.
Wenn das Anliegen innerhalb der qualifizierten Beratung abschließend bearbeitet wurde oder sich kein weiterer Bedarf für ein IFD-Betreuung ergibt, ist der Auftrag beendet.

Die qualifizierte Beratung wird in KlifdWeb in der Phase P 2 dokumentiert.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Link mit Gültigkeit in NRW:

https://klifdweb.de/7-1-phasen#Qualifizierte_Beratung_P2
Entsprechendes Kapitel im (technischen) Handbuch zu KlifdWeb).


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.