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2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung

2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung

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Länderspezifische Anforderungen

Die Einarbeitung erfolgt unter Anwendung des Leitfadens des Integrationsamtes.

Nach erfolgter Einarbeitung ist die nächstmögliche Teilnahme an einer Grundlagenschulung durch die IFD-Koordination des Integrationsamtes verpflichtend.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. 

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.

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