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2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung
2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung
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Länderspezifische Anforderungen
Die Einarbeitung erfolgt unter Anwendung des Leitfadens des Integrationsamtes.
Nach erfolgter Einarbeitung ist die nächstmögliche Teilnahme an einer Grundlagenschulung durch die IFD-Koordination des Integrationsamtes verpflichtend.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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