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2.4.3 Zielvereinbarungen

2.4.3 Zielvereinbarungen

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Länderspezifische Anforderungen

  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Eine verbindliche Auftragsklärung zwischen IFD und Klient ist die Basis einer erfolgreichen Beratung und zielführenden Problemlösung.

Zu Beginn einer Beratung / Begleitung wird die Auftragsabstimmung einen vorläufigen Charakter haben. Mit der Entwicklung einer Arbeitsbeziehung zwischen IFD und Klient und ggf. Arbeitgeber werden sich Wahrnehmungen erweitern, neue Themen werden sichtbar und Modifikationen von Zielvereinbarungen werden möglicherweise erforderlich sein.

Grundlagen der weiteren Zusammenarbeit und Entwicklung von Handlungskonzepten werden geschaffen durch die Klärung „wer will was von wem warum“.

 

  • Wer hat das Anliegen?

  • Was ist das Problem?

  • Wer ist an der Problematik beteiligt?

  • Wie ist es zu dem Problem gekommen?

  • Was wurde bereits zur Lösung / Klärung des Problems unternommen?

Die IFD-Fachkraft klärt, überprüft und hinterfragt im gesamten Zeitraum der Betreuung / Begleitung aller Beteiligten seine / ihre eigene Position und achtet auf eine alle Parteien berücksichtigende und wertschätzende Sichtweise (Allparteilichkeit).

Eine Perspektiventwicklung und Vereinbarung von Zielsetzungen sollte SMART-Kriterien erfüllen.

Ziele können immer wieder neu abgestimmt und definiert werden, wenn dies durch neue Sachverhalte oder Informationen erforderlich wird.

 

Besonderheiten für den Hörbehinderten-IFD

In der IFD Arbeit mit hörbehinderten Menschen ist von Bedeutung, dass zunächst die Hörbehinderung die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Teilhabe definiert sich über Kommunikation, von der z.B. gehörlose Menschen weitestgehend ausgeschlossen sind. Eine stark ausgeprägte Hörbehinderung erschwert die Wiedergabe von Lautsprache und Lautsprachverständnis. Diese Benachteiligung ist auch durch modernste, technische Hilfsmittel schwer auszugleichen. 

Im Miteinander der meist hörenden Kollegen zeigt sich eine in der Kommunikations-behinderung begründete Isolation besonders folgenschwer, weil sie gleichbedeutend sein kann mit Ausschluss von Arbeitsinformationen, Aufgabenstellung, Arbeitsgruppen, Team-gesprächen, aber auch sozialen Kontakten der Kollegen untereinander.

Bei der Erstellung einer Anamnese oder Bestandsaufnahme oder bei der Perspektiv-entwicklung und ggf. Zielvereinbarung sind diese Punkte wichtig zu berücksichtigen, da bedingt durch Informationsdefizite des Klienten möglicherweise ein stark verzerrtes oder lückenhaftes Bild entsteht.

 

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.

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