4.1.2 BIH-Statistik

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Länderspezifische Anforderungen

In Nordrhein-Westfalen wird die BIH-Statistik „Integrationsfachdienste“ gemäß der aktuellen Vorlage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) jeweils vom LVR-Inklusionsamt bzw. vom LWL-Inklusionsamt Arbeit über KlifdWeb erstellt und zwecks weiterer Verarbeitung an die BIH übermittelt.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die BIH-Statistik ist in KlifdWeb enthalten und kann auch von jedem IFD-Träger für den eigenen IFD erzeugt werden.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.