4.1.2 BIH-Statistik
.
Länderspezifische Anforderungen
In Nordrhein-Westfalen wird die BIH-Statistik „Integrationsfachdienste“ gemäß der aktuellen Vorlage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) jeweils vom LVR-Inklusionsamt bzw. vom LWL-Inklusionsamt Arbeit über KlifdWeb erstellt und zwecks weiterer Verarbeitung an die BIH übermittelt.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
.
Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Die BIH-Statistik ist in KlifdWeb enthalten und kann auch von jedem IFD-Träger für den eigenen IFD erzeugt werden.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.