4.1.2 BIH-Statistik
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Länderspezifische Anforderungen
In Nordrhein-Westfalen wird die BIH-Statistik „Integrationsfachdienste“ gemäß der aktuellen Vorlage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) jeweils vom LVR-Inklusionsamt bzw. vom LWL-Inklusionsamt Arbeit über KlifdWeb erstellt und zwecks weiterer Verarbeitung an die BIH übermittelt.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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