4.1.1 Einzelfalldokumentation

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Länderspezifische Anforderungen

Die Dokumentation des Einzelfalls und der Beteiligung im Verwaltungsverfahren erfolgt durch die IFD im Rheinland und in Westfalen-Lippe einheitlich und ausschließlich in KlifdWeb.

Die IFD im Rheinland und in Westfalen-Lippe dokumentieren die relevanten Daten im Einzelfall zur Person, zum Prozessverlauf, zu den durchgeführten Leistungen und zum Ergebnis neben den Sicherungsprozessen in Arbeitsverhältnissen und Vermittlungsprozessen auch in den individuellen Unterstützungsprozessen

  • Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt (siehe Kapitel 3.2.3),

  • Übergang Schule-Beruf (siehe Kapitel 3.2.4),

  • Begleitung der betrieblichen Ausbildung (siehe Kapitel 3.2.5.3),

  • IFD in Westfalen-Lippe: Übergang Psychiatrie (siehe Kapitel 3.2.6).


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

 

Dokumente des LVR:

  • Handlungs- und Geschäftsanweisung des LVR-Inklusionsamtes zu KlifdWeb in der gültigen Fassung


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.