4.1.1 Einzelfalldokumentation
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Die Dokumentation des Einzelfalls und der Beteiligung im Verwaltungsverfahren erfolgt durch die IFD im Rheinland und in Westfalen-Lippe einheitlich und ausschließlich in KlifdWeb.
Die IFD im Rheinland und in Westfalen-Lippe dokumentieren die relevanten Daten im Einzelfall zur Person, zum Prozessverlauf, zu den durchgeführten Leistungen und zum Ergebnis neben den Sicherungsprozessen in Arbeitsverhältnissen und Vermittlungsprozessen auch in den individuellen Unterstützungsprozessen
Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt (siehe Kapitel 3.2.3),
Übergang Schule-Beruf (siehe Kapitel 3.2.4),
Begleitung der betrieblichen Ausbildung (siehe Kapitel 3.2.5.3),
IFD in Westfalen-Lippe: Übergang Psychiatrie (siehe Kapitel 3.2.6).
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Handbuch KlifdWeb
Siehe: https://klifdweb.de
Dokumente des LVR:
Handlungs- und Geschäftsanweisung des LVR-Inklusionsamtes zu KlifdWeb in der gültigen Fassung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.