4.2.1.4 Gemeinsame Betrachtung mit den Leistungsträgern

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Länderspezifische Anforderungen

Örtliche Koordinierungsausschüsse (LWL-Inklusionsamt Arbeit):

Der IFD ist gemäß § 6 des Vertrags über die Einrichtung und den Betrieb eines Integrationsfachdienstes verpflichtet, unter Beteiligung des LWL-Inklusionsamt Arbeit mindestens einmal im Jahr mit den Auftraggebern einen örtlichen Koordinierungsausschuss zu bilden. Zum Teilnehmerkreis gehören Vertreterinnen und Vertreter:

  • Agentur für Arbeit,

  • örtliche Träger nach § 44b SGB II bzw. zugelassene kommunale Träger nach § 6a SGB II,

  • Handwerks-, Industrie- und Handelskammer sowie

  • mögliche weitere Auftraggeber und Kooperationspartner.

Die Einladung erfolgt gegenüber den Sachbereichsleitungen „Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz“ sowie „Fachliche Angebote, Steuerung der Integrationsfachdienste“.

Der IFD protokolliert die Ergebnisse und den Teilnehmerkreis; die IFD-Teamleitung übermittelt das Protokoll an die vorgenannten Sachbereichsleitungen.

 

Landeskoordinierungsausschuss

Der Landeskoordinierungsausschuss wird im jährlichen Wechsel vom LVR-Inklusionsamt und LWL-Inklusionsamt Arbeit organisiert und durchgeführt.
Ein entsprechender Mailverteiler der Beteiligten wird gemeinsam geführt.

Die Ergebnisse der IFD-Tätigkeiten werden für beide Landesteile zusammengeführt und anhand den länderspezifischen Umsetzungshilfen (siehe unten) präsentiert.

Die Ergebnisse des Landeskoordinierungsausschusses und der Teilnehmerkreis werden protokolliert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten jeweils eine Kopie.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Eingliederungsergebnisse LVR und LWL.xls

  • Neue Beauftragungen nach StadtKreis.xlsx (nur Blatt Auswertung)


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.