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titleÜbergeordnete Anforderungen

Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es, die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten.

Die sichere Auswahl sowie die effiziente Nutzung von Profilverfahren und standardisierten Tests setzen jeweils eine intensive Schulung der IFD- Fachkraft des Integrationsfachdienstes, teilweise mit dem Erwerb einer Zertifizierung, voraus.

Bei der Durchführung der Unterstützungsleistungen berücksichtigt der Integrationsfachdienst im Besonderen die Vorgaben zur Ausführung der Leistungen nach § 17 SGB I.
Gemäß Absatz 2 haben Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen das Recht, bei der Ausführung der Leistungen mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren.

Die Vorgaben des Datenschutzes nach § 213 SGB IX sowie § 67 ff. SGB X sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Der Integrationsfachdienst dokumentiert Verlauf und Ergebnis (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).


Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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