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Auf dieser Grundlage werden nachfolgend die individuellen Unterstützungsprozesse gegliedert vorgestellt:
3.2.1 Sicherung
3.2.2 Vermittlung
3.2.3 Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt
3.2.4 Übergang Schule-Beruf
3.2.5 Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX
3.2.6 Regionale Sonderprogramme
Den Unterstützungsprozessen vorgelagert können der niederschwellige Zugang (Kontaktphase) und die qualifizierte Beratung sein (siehe Kapitel 3.1.1 bzw. 3.1.2).