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Die Sicherung von Arbeits- und betrieblichen Ausbildungsverhältnissen im Rahmen der Beteiligung durch das LVR-Inklusionsamt und der Rehabilitationsträger ist zentraler Bestandteil der IFD-Arbeit im Rheinland. Der Begriff Sicherung umschließt folgende Schwerpunkte der Begleitung im Arbeitsleben:
Ziel der Arbeit des IFD ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Die größtmögliche Selbstständigkeit ist dann erreicht, wenn die Unabhängigkeit von externer Hilfe – also auch des IFD – gegeben ist. Die genaue Auftragslage und Zuständigkeit zu klären, die notwendigen Auskünfte zu erteilen und bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung und deren Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis zu begleiten, sind Aufgaben der IFD-Fachkraft im Bereich der Sicherung. Um als IFD erfolgreich arbeiten zu können, ist der Einbezug der betrieblichen Sichtweise unverzichtbar. Die IFD-Fachkraft muss in ihrer neutralen Mittlerrolle die betrieblichen Belange und die berechtigten Wünsche und Ansprüche des behinderten Menschen berücksichtigen. Sie bezieht das betriebliche Umfeld aktiv in die Begleitungsarbeit ein. Entsprechende Maßnahmen zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen sind in den übergeordneten Anforderungen mit dem Verweis auf das jeweilige Kapitel gelistet. Zur Vorgehensweise der IFD-Fachkraft in der Sicherung gehören:
Kriterien für eine gelingende Begleitung im Beruf Eine wertschätzende Grundhaltung gegenüber den am Begleitungsprozess beteiligten Personen und den mitgebrachten Fragestellungen ist Grundvoraussetzung für eine gelingende IFD-Arbeit. Stärken und Ressourcen werden so fokussiert, dass die Beteiligten selbst ihre Fähigkeiten und Potentiale erkennen und zu nutzen lernen. Die Anliegen der beteiligten Ratsuchenden stehen im Mittelpunkt. Fachliche Hinweise Die IFD-Fachkraft dokumentiert den Verlauf und das Ergebnis des Einzelfalls in KlifdWeb (siehe Kapitel Kapitel Das Berichtswesen an den Auftraggeber stellt der IFD ebenfalls sicher. |
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