Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 7 Aktuelle »

Im Rahmen der Kernprozesse kann der Integrationsfachdienst im Auftrag der Leistungsträger folgende Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX wahrnehmen.

Diese sind in den nachfolgend aufgeführten Kapiteln dargestellt:

  • 3.2.5.1 Erstellung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile

  • 3.2.5.2 Unterstützung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in Schulen

  • 3.2.5.3 Begleitung der betrieblichen Ausbildung

  • 3.2.5.4 Erschließen geeigneter Arbeitsplätze

  • 3.2.5.5 Integrationsvorbereitung

  • 3.2.5.6 Begleitung und Training am Arbeitsplatz

  • 3.2.5.7 Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung

  • 3.2.5.8 Psychosoziale Betreuung und Krisenintervention

  • 3.2.5.9 Ansprechpartner für Arbeitgeber und Leistungen abklären

  • 3.2.5.10 Klärung der Leistungen für schwerbehinderte Menschen

  • Keine Stichwörter