2.4.2 Dokumentation
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Der/die FachberaterIn des IFD dokumentiert seine/ihre Aktivitäten und Leistungen in 3In unter Berücksichtigung der
Zusatzvereinbarung zum Datenschutz, zur Datensicherheit, zur Qualitätssicherung und zu den Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Verwendung des Dokumentationssystems 3In und der hierzu erforderlichen Infrastruktur in den Integrationsfachdiensten des Landes Brandenburg
Dokumentationspflichten in den Integrationsfachdiensten (IFD) unter Verwendung des Dokumentationssystems 3In.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Im Rollen- und Rechtekonzept sind die Befugnisse für die Mitarbeitenden im IFD hinterlegt.
Zur Hilfestellung der Dokumentation der Arbeit der IFDs stehen jedem Mitarbeitenden die Handbücher von 3In zur Verfügung.
Zur Eintragung von Leistungen wird auf den Leistungskatalog 3In verwiesen.
Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.