2.3.3.1 Anforderungen an die Qualifikation des Personals

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Länderspezifische Anforderungen

Die Anforderungen sind geregelt und detailliert ausgeführt in der

Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 4 und 5

Deren jeweils gültige Fassung ist auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Die Einstellung von Personal liegt in der Verantwortung des Trägers. Das LWV-Integrationsamt wird darüber informiert.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.