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2.3.3.1 Anforderungen an die Qualifikation des Personals
2.3.3.1 Anforderungen an die Qualifikation des Personals
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Länderspezifische Anforderungen
Die Anforderungen sind geregelt und detailliert ausgeführt in der
Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 4 und 5
Deren jeweils gültige Fassung ist auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.
Die Einstellung von Personal liegt in der Verantwortung des Trägers. Das LWV-Integrationsamt wird darüber informiert.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
, multiple selections available,
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