2.3.3.1 Anforderungen an die Qualifikation des Personals
.
Länderspezifische Anforderungen
Die Anforderungen sind geregelt und detailliert ausgeführt in der
Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 4 und 5
Deren jeweils gültige Fassung ist auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.
Die Einstellung von Personal liegt in der Verantwortung des Trägers. Das LWV-Integrationsamt wird darüber informiert.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
.
Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.