2.4.4 Kundenerwartungen / -anforderungen

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Länderspezifische Anforderungen

Die Integrationsfachdienste (IFD) im Rheinland und in Westfalen-Lippe berücksichtigen als weitere interne Kundengruppe die Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben/im Berufsleben, denen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes bzw. des LWL-Inklusionsamtes übertragen sind.

Bei den, in den übergeordneten Anforderungen benannten Kundengruppen können auch folgende Beteiligte relevant werden:

  • Mensch mit Behinderung:

    • Eltern/Angehörige,

    • Gesetzlicher Betreuer,

    • Stationäres/Ambulant betreutes Wohnen.

  • Weitere Leistungsanbieter

    • Träger der individuellen betrieblichen Qualifizierung (§ 55 SGB IX),

    • Bildungsträger,

    • Soziale Einrichtungen,

    • Medizinisch/therapeutische Einrichtungen.

In Ergänzung der Kundengruppen gemäß den übergeordneten Anforderungen ergeben sich für die IFD des Weiteren noch weitere externe Kundengruppen und Akteure aus den Aufgabenschwerpunkten „Übergang Schule-Beruf“ und „Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt“.

Die IFD in Westfalen-Lippe berücksichtigen zudem die Kundengruppen und Akteure im Schwerpunkt „Übergang Psychiatrie“.

Weitere relevante Kundengruppen sind im Schwerpunkt

  • „Übergang Schule-Beruf“:

    • Lehrerinnen und Lehrer,

    • Kommunale Koordinierungsstellen,

    • Praktikumsbetriebe.

  • „Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt“:

    • Werkstätten für behinderte Menschen,

    • Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX).

  • „Übergang Psychiatrie“:

    • Psychiatrische Einrichtungen,

    • Niedergelassene Ärzte.

Die oben genannte Auflistung der Kundengruppen ist nicht als abschließend zu bewerten.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.