2.4.2 Dokumentation

.

Länderspezifische Anforderungen

Die Dokumentation der Integrationsfachdienste (IFD) im Rheinland und in Westfalen-Lippe erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Dazu stellen das LVR-Inklusionsamt sowie das LWL-Inklusionsamt Arbeit den IFD das einheitliche EDV-gestützte Dokumentationssystem KlifdWeb zur Verfügung.
Der technische Umgang ist im Online-Handbuch zu KlifdWeb umfassend beschrieben.

Die IFD berücksichtigen die Handlungs- und Geschäftsanweisung zu KlifdWeb. Diese stellt das Bindeglied zwischen dem technischen Handbuch und den fachlichen Rahmenbedingungen her, indem sie die fachlichen Anforderungen an die Dokumentation regelt.
Zur Sicherstellung einer fehlerfreien Dokumentation sind durch die IFD auch die fachlichen Hinweise in den Hilfetexten von KlifdWeb (siehe: https://klifdweb.de/kapitel-4-7-hilfetexte) zu beachten.

Die IFD dokumentieren jeweils regelmäßig die Stammdaten, Verlauf und Ergebnis ihrer Beteiligung in den KASSYS-Kernprozessen:

  • 3.1 Vorgelagerte Klärungsprozesse (siehe Kapitel 3.1.2),

  • 3.2 Individuelle Unterstützungsprozesse (siehe Kapitel 3.2.1 bis 3.2.6 einschließlich der Kapitel 3.2.5.1 bis 3.2.5.10),

  • 3.3 Information und Beratung der Arbeitgeber (siehe Kapitel 3.3.1 bis 3.3.3 einschließlich der Kapitel 3.3.1.1 und 3.3.1.2),

  • 3.4 Beteiligung im Verwaltungsverfahren (siehe Kapitel 3.4.1 bis 3.4.3).


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

.

Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

 

Dokumente des LVR:

  • Handlungs- und Geschäftsanweisung des LVR-Inklusionsamtes zu KlifdWeb in der gültigen Fassung


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.