2.3.6_MerkblattSozialdatenschutz
Merkblatt des Integrationsfachdienstes zur Beauftragung,
zur Dokumentation und zum Sozialdatenschutz
Der Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitgeber bei der Teilhabe im Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung).
Der IFD arbeitet im Auftrag des Amtes für Versorgung und Integration –Integrationsamt- und der Rehabilitationsträger auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches IX.
Zweck:
Der IFD muss dazu personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Auch die Gesundheitsdaten werden vom IFD erhoben und verarbeitet, um zu beurteilen, welche Einschränkungen auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorhanden sind. Diese Daten werden elektronisch und in Papierform gespeichert. Auf diese hat das Integrationsamt Zugriff, um zu beurteilen, ob das Integrationsamt den IFD beauftragen kann. Der IFD unterliegt der Berichtspflicht und übermittelt die personenbezogenen Daten in Anfangs-, Sachstands-, und Abschlussberichten elektronisch. Zudem werden diese Daten anonymisiert und statistisch ausgewertet.
Die Datenerhebung und Verwendung darf nur mit Ihrer schriftlichen oder elektronischen Einwilligung erfolgen und ist freiwillig (67 b Abs. 2 SGBX i.V.m. Art. 9 Abs. 2 a DSGVO).
Wenn Sie keine Einwilligung zur Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten machen, kann der IFD Sie und den Arbeitgeber nicht angemessen beraten und unterstützen.
Kontaktaufnahme mit Dritten:
Im Rahmen der Prüfung der Zuständigkeit sowie Kostenerstattungen kann es notwendig sein, das der IFD Auftraggeber (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Träger der sozialen Entschädigung) und andere (z.B. Ärzte, Reha-Einrichtungen) kontaktiert.
Die Kontaktaufnahme erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis. Der IFD unterliegt - wie die Mitarbeiter der Arbeitsagentur, des Jobcenters, der Rehabilitationsträger bzw. des Integrationsamtes - den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Sozialdatenschutzes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Danach besteht Schweige- bzw. Geheimhaltungspflicht über alle bekanntwerdenden persönlichen und betrieblichen Verhältnisse.
Datenspeicherung und Löschung:
Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
gelöscht (§ 67c SGB X).
Ihre Rechte laut DSGVO:
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 13 ff. der DSGVO). Sie können eine kostenlose Kopie über die personenbezogenen Daten erhalten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und Vervollständigung der personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
Sie haben das Recht, die personenbezogenen Daten jederzeit und unverzüglich löschen zu lassen, insofern die personenbezogenen Daten für den Zweck (Ausführung der Hilfe durch den IFD) nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO). >
Sie haben das Recht, jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Sie haben das Recht, die Verarbeitung der Daten einschränken zu lassen (Art. 18 DSGVO)
wenn:
- die Richtigkeit der personenbezogenen Daten strittig ist,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist,
- die Daten nicht mehr länger zum Zwecke der Verarbeitung benötigt werden,
- wenn Sie einen Widerspruch einlegen.
Ihre Einwilligung in Verarbeitung können Sie jederzeit widerrufen, jedoch nicht rückwirkend. Der Widerruf macht die Verarbeitung der Daten bis zu diesem Zeitpunkt nicht rechtswidrig (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Für dieses Merkblatt und das Verfahren ist das Amt für Versorgung und Integration Bremen- Integrationsamt- verantwortlich.
Die Kontaktdaten des Amtes für Versorgung und Integration Bremen:
Amt für Versorgung und Integration Bremen
-Integrationsamt-
Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
E-Mail: office@avib.bremen.de
Datenschutzbeauftragter des AVIB:
Mohamed El-Zaatari
Tel: 0421 361-5230
E-Mail: datenschutzbeauftragter@avib.bremen.de
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Mit meiner Unterschrift bestätige ich,
1. dass mir das „Merkblatt des Integrationsfachdienstes zur Beauftragung, zur Dokumentation und zum Sozialdatenschutz“ ausgehändigt und erläutert wurde und,
2. dass ich damit einverstanden bin, dass beim IFD die erforderlichen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass die zur Beauftragung erforderlichen Sozialdaten verschlüsselt an den zuständigen Leistungsträger weitergegeben werden.
Empfangsbestätigung / Einverständniserklärung: |
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<Klient.InfoBrief/> |
<Klient.Adresse.StrasseHausNummer/> |
<Klient.Adresse.PlzOrt/> |
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<Datum/> __________________ |
Datum, Unterschrift |