2.3.4.2 Sächliche Ausstattung und Erreichbarkeit

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Länderspezifische Anforderungen

Der Träger des IFD stellt gemäß Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX die sächliche Ausstattung und Erreichbarkeit sicher.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.