3.4.2 Sachverhaltsermittlung

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Länderspezifische Anforderungen

Die Einschaltung des IFD für eine Sachverhaltsermittlung liegt im Ermessen der Sachbearbeitung des Integrationsamtes.

Näheres regeln die Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb sowie der Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb

KlifdWeb


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.