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3.4.3 Einschaltung des IFD im Kündigungsschutzverfahren
3.4.3 Einschaltung des IFD im Kündigungsschutzverfahren
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Länderspezifische Anforderungen
Die Einschaltung des IFD für eine Sachverhaltsermittlung liegt im Ermessen der Sachbearbeitung des Integrationsamtes. Eine Fachdienstliche Stellungnahme wird in diesem Zusammenhang nicht beauftragt.
Zudem können schwerbehinderten Menschen eine psychosoziale Begleitung durch den Integrationsfachdienst in Anspruch nehmen.
Näheres regeln die Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb sowie der Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Handlungs- und Geschäftsanweisung (HaGe) des Integrationsamtes Thüringen zu KlifdWeb
KlifdWeb
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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