2.3.4.2 Sächliche Ausstattung und Erreichbarkeit
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Länderspezifische Anforderungen
Der Träger des IFD stellt gemäß Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX die sächliche Ausstattung und Erreichbarkeit sicher.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.