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2.2.2 Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger
2.2.2 Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger
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Länderspezifische Anforderungen
Auch bei Einzelfallbeauftragungen BAR sind dem Integrationsamt im üblichen Turnus Berichte vorzulegen. Aus den Berichten muss sich die Zuordnung zum Personenkreis und die Art der Beauftragung erkennen lassen.
Die Einnahmen aus der Beauftragung sind an das Integrationsamt abzuführen.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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