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3.2.5.10 Klärung der Leistungen für schwerbehinderte Menschen

3.2.5.10 Klärung der Leistungen für schwerbehinderte Menschen

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Länderspezifische Anforderungen

Die schwerbehinderten Menschen werden bei der Antragsstellung unterstützt, es erfolgt jedoch keine Antragsstellung durch den Integrationsfachdienst. Die Anträge sind auch nicht vom Integrationsfachdienst weiterzuleiten.

  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.

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