2.3 Strukturqualität

Die Strukturqualität umfasst die Beschreibung der Rahmenbedingungen, die zur Erbringung der Dienstleistung erfüllt bzw. gegeben sein müssen.

Die Strukturqualität in den Integrationsfachdiensten umfasst zum Beispiel:

  • die personelle Ausstattung und Qualifizierung

  • die sächliche Ausstattung und Barrierefreiheit

  • die Erreichbarkeit und Reaktionszeit

  • die Öffentlichkeitsarbeit

  • die Netzwerk- und Gremienarbeit

  • die Qualitätssicherung

  • die Sicherstellung der Ergebnisdokumentation

  • die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements

Die Strukturqualität kann durch Veränderungen in den genannten Bereichen direkt beeinflusst werden. Die drei Qualitätsdimensionen Strukturqualität (bezieht sich vorrangig auf den Dienst), Prozessqualität und Ergebnisqualität (letztere beziehen sich auf die Dienstleistung) stehen in einem Zusammenhang und beeinflussen sich gegenseitig.

Das Integrationsamt als strukturverantwortliche Stelle trägt dafür Sorge, dass die Leistungen der Integrationsfachdienste verschiedenen Leistungsträgern zur Verfügung stehen, die Beteiligung der Integrationsfachdienste nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt und die Leistungen der Integrationsfachdienste in vergleichbarer Qualität erbracht werden.  

In den folgenden Kapiteln werden die Bereiche der Strukturqualität erläutert.

Die Vorgehensweise, wie der Nachweis, dass die Vorgaben zur Strukturqualität erfüllt werden, erbracht wird, ist länderspezifisch geregelt.