2.3.3.3 Fort- und Weiterbildung

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Länderspezifische Anforderungen

IFD in Westfalen-Lippe

Der Bedarf an Fort- und Weiterbildung der IFD-Fachkräfte wird unter Berücksichtigung der Strukturverantwortung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit für die IFD in Westfalen-Lippe zwischen dem LWL-Inklusionsamt Arbeit und den IFD-Teamleitungen regelmäßig analysiert.

Die Bedarfserhebung erfolgt

  • mittels Auswertung der fachlichen Einarbeitung,

  • als Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche und/oder

  • im Rahmen der regelmäßigen Kontakte mit der Fachkoordination.

Als wesentliche Bewertungsgrundlage steht den Beteiligten insbesondere das Curriculum des LWL-Inklusionsamtes Arbeit für IFD-Fachkräfte und das Seminarprogramm zur Verfügung.
Für jede IFD-Fachkraft werden individuell in einem Qualifizierungsplan die Inhalte und der Zeitrahmen konkretisiert.

Die IFD-Fachkräfte nehmen vorrangig an den vom LWL-Inklusionsamt Arbeit organisierten Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen teil.

Der IFD-Träger dokumentiert personenbezogen die geplanten und absolvierten Fort- und Weiterbildungen der IFD-Fachkräfte. Er stellt die Dokumentationen dem LWL-Inklusionsamt Arbeit zur Wahrnehmung der Strukturverantwortung zur Verfügung. 


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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