3.2.5.4 Erschließen geeigneter Arbeitsplätze
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Die IFD-Fachkräfte im Rheinland berücksichtigen die übergeordneten Anforderungen- und Umsetzungshilfen dieses Kapitels, die bundesweit geregelt und beispielhaft beschrieben sind.
Das Erschließen geeigneter Arbeitsplätze ist für die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Sicherung insbesondere bei den folgenden Anlässen angezeigt:
Veränderung der Auswirkung der Behinderung auf das Potential zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Veränderung der Arbeitsinhalte und der Arbeitsorganisation.
Maßnahmen bei der Erschließung geeigneter Arbeitsplätze können z. B. sein:
Anpassung verschiedener Aspekte eines vorhandenen Arbeitsplatzes,
Umsetzung (als Maßnahme des Arbeitgebers),
Akquise eines neuen Arbeitsplatzes im Betrieb oder der Dienststelle und dessen Ausgestaltung,
Erstellung des Anforderungsprofils, bezogen auf den Arbeitsplatz,
Hinzunahme anderer Fachbereiche (Technischer Beratungsdienst etc.),
Hilfsmittelberatung und Hilfsmittelerprobung,
Beratung und Begleitung (Evaluation von Maßnahmen).
Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Vermittlung kennt den regionalen Arbeitsmarkt.
Das regional vorhandene Netzwerk wird von ihr genutzt. Relevante Netzwerkpartner im Schwerpunkt Vermittlung sind gemäß Kapitel 2.3.5 unter anderem:
Kammern (IHK, HWK, LWK) und Innungen,
Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben,
Rehabilitationsträger,
Träger der Arbeitsvermittlung.
Beim Erschließen geeigneter Arbeitsplätze berücksichtigt die IFD-Fachkraft auch die Beschäftigungsmöglichkeiten von Inklusionsbetrieben und Zeitarbeitsfirmen.
Digitale Medien (Stellenbörsen, Stellenangebote auf Homepages von Betrieben etc.) und lokale Printmedien sind relevante Arbeitsmittel.
Zur Akquise können auch lokale Angebote wie beispielsweise Jobmessen oder Ausbildungsbörsen genutzt werden.
Die IFD-Fachkraft unterstützt den/die Klienten*in bei ihren eigenständigen Akquisebemühungen bzw. leiten an.
Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt nutzt im Rahmen der Zusammenarbeit mit der WfbM bzw. dem anderen Leistungsanbieter deren Erfahrungen und Betriebskontakte beim Erschließen geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Die Akquise geeigneter betrieblicher Ausbildungsplätze kann sowohl in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42r der Handwerksordnung (Ausbildung zum/zur Fachpraktiker*in) erfolgen (siehe Regelungen im Kapitel 3.2.5.3 Begleitung der betrieblichen Ausbildung).
Ergänzende Maßnahmen bei der Erschließung geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze können z. B. sein:
Anpassung verschiedener Aspekte eines vorhandenen Arbeitsplatzes (z. B. BiAP),
Erstellung des Anforderungsprofils bezogen auf den Arbeitsplatz,
Hinzunahme anderer Fachbereiche (Fachberater*innen bei den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, Technischer Beratungsdienst etc.),
Hilfsmittelberatung und Erprobung.
Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Übergang Schule – Beruf berücksichtigt beim Erschließen geeigneter Arbeitsplätze folgende Grundlagen der Landesinitiative KAoA-STAR:
Elementbeschreibung SBO 6.3 STAR – Betriebspraktikum
Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebspraktikum im Block
Elementbeschreibung SBO 6.6 STAR – Langzeitpraktikum
Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebspraktikum in Langzeit
Elementbeschreibung SBO 10.5 STAR – Übergangsbegleitung
Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Übergangsbegleitung
Die IFD-Fachkraft dokumentiert jeweils im Einzelfall Verlauf und Ergebnis der Erschließung geeigneter Arbeitsplätze in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Elementbeschreibung SBO 6.3 STAR – Betriebspraktikum, Stand: 01.08.2020
Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR - Betriebspraktikum im Block, Stand: 01.08.2020
Elementbeschreibung SBO 6.6 STAR – Langzeitpraktikum, Stand: 01.08.2020
Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR - Betriebspraktikum in Langzeit, Stand: 01.08.2020
Elementbeschreibung SBO 10.5 STAR – Übergangsbegleitung, Stand: 01.08.2020
Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Übergangsbegleitung, Stand: 01.08.2020
interner Link auf Elementbeschreibungen KAoA-STAR
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.